datenschutz

die teilnehmerinnen stimmen der verarbeitung und der elektronischen speicherung ihrer

daten durch IKIKATA-Karate zu. diese werden nur zur internen verarbeitung (IKIKATA-Karate) verwendet und nicht an dritte weiterge- geben. ebenso erklären sie hiermit ihr einverständnis zur erstellung von bildaufnahmen durch IKIKATA-Karate von ihrer person bzw. ihrem/ihrer kind/er im rahmen der bewegungseinheit. die nutzung gilt ausschließlich als bildmaterial auf der homepage, für allfälliges unterrichtsmaterial, für gedruckte broschüren, angebotsfolder und ähnliche gedruckte informationsmaterialen zur öffentlichkeitsarbeit und bewerbung des trainingsangebotes. die einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. bis zum widerruf erstelltes bildmaterial kann jedoch weiterhin verwendet werden.

ablauf der veranstaltung bzw bewegungseinheit

die bewegungseinheit findet einmal in der woche statt. das ziel der bewegungseinheit ist es, kinder und erwachsene für bewegung und sport durch das angebot, das IKIKATA-Karate bietet, zu motivieren und ihnen dadurch eine positive lebenseinstellung zu vermitteln.

schnuppereinheit:

die erste einheit (egal wann die teilnahme am kurs startet) ist eine schnupperstunde und teil des kurses. sollte sich der/die teilnehmerin nach der ersten einheit dazu entschließen, nicht mehr am kurs teilzunehmen, ist die einheit kostenlos. besucht der/die teilnehmerin den kurs weiter, geht die anmeldung automatisch in eine fixe kostenpflichtige buchung für den laufenden monat über.

haftung und versicherung

die teilnahme am kurs erfolgt auf eigene gefahr! eventuelle verletzungen während der bewegungseinheit müssen durch die krankenversicherung des/der trainierenden abgesichert sein. bei unfällen während der einheit wird vom verein IKIKATA-Karate, keine haftung übernommen. jede/r teilnehmerin muss also krankenversichert sein. des weiteren wird mit der anmeldung bestätigt, dass die teilnehmende person körperlich und sportlich gesund und voll belastbar ist. IKIKATA-Karate, behält sich das recht vor, die betreuerin ohne angaben von gründen durch andere zu ersetzen. kein/e teilnehmer/in hat das recht auf bestimmte betreuer/in. während der bewegungseinheit sind die kursteilnehmerinnen an die anweisungen der betreuerin gebunden. kursteilnehmerinnen, die gegen verhaltensregeln verstoßen, können von der weiteren teilnahme ausgeschlossen werden, ohne kostenrückerstattung. für schadensfälle jeglicher art übernimmt IKIKATA-Karate keine haftung. eine versicherung ist sache der teilnehmerinnen. jeder teilnehmer/jede teilnehmerin haftet für verursachte schäden an drittpersonen mit seiner privathaftpflichtversicherung. alle im rahmen der veranstaltung durch teilnehmerinnen verursachten sachschäden sind durch der teilnehmerinnen abzudecken.

wertgegenstände

wir raten davon ab, teure geräte und wertgegenstände, wie zum beispiel handys, tablets oder größere geldbeträge, zur ver- anstaltung mitzunehmen. unsere betreuerinnen können nicht darauf achten, dass diese geräte auch von dritten sachgemäß behandelt werden. eine haftung bei beschädigungen, verlust oder diebstahl kann vom veranstalter nicht übernommen werden. die kosten von schäden an der halle, bzw. an gegenständen in der halle sowie an sportgeräten, die ausgegeben werden, die nachweislich auf das verhalten des/der teilnehmerin zurückzuführen sind, müssen von der verursachenden person getragen werden.

schlussbestimmungen

es kommt ausschließlich österreichisches recht zur anwendung. sollten eine oder mehrere regelungen dieser agb unwirksam sein, so zieht dies nicht die unwirksamkeit des gesamten vertrages nach sich. die unwirksame regelung wird durch die einschlägige gesetzliche regelung ersetzt. gerichtsstand und erfüllungsort ist wien. mit meiner signatur bestätige ich die ver- bindliche anmeldung und erkenne den haftungsausschluss an.


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